Stiftung Lebenshilfe Marktredwitz-Selb-Wunsiedel
Die Stiftung Lebenshilfe Marktredwitz-Selb-Wunsiedel mit Anerkennungsurkunde der Regierung von Oberfranken wurde am 14. Juli 2006 als öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Marktredwitz rechtsfähig.
Stiftungszweck
Die Stiftung fördert behinderte Menschen, insbesondere geistig behinderte Menschen und deren Angehörige. Sie verfolgt damit gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch Unterstützung von Maßnahmen und Einrichtungen der Lebenshilfe im Fichtelgebirge e.V., und der von diesem Verein betreuten behinderten Menschen und deren Angehörigen, für die es keine oder ungenügende staatliche öffentliche Mittel gibt, verwirklicht. Dabei sollen insbesondere die behinderten Menschen, Einrichtungen und Maßnahmen sowie Dienste der Behindertenförderung unterstützt werden. Einen Rechtsanspruch auf Gewährung des jederzeit widerruflichen Stiftungsgenusses besteht nicht. Zuwendungen werden nach den von den Stiftungsorgangen erlassenen Richtlinien und Geschäftsverordnungen gewährt.
Nachhaltige Hilfe
Wie alle sozialen Einrichtungen sieht sich auch die Lebenshilfe im Fichtelgebirge durch immer empfindlichere Einsparungen des Staates bei der Bewältigung sozialer Aufgaben vor große Herausforderungen gestellt. Wenn wir daher das Erreichte dauerhaft auf dem gleichen Niveau sichern wollen, müssen wir neue Wege gehen.
Der Lebenshilfe Verein hat deshalb im Juli 2006 die Stiftung Lebenshilfe Marktredwitz-Selb-Wunsiedel mit Anerkennungsurkunde der Regierung von Oberfranken gegründet.
Die Lebenshilfe-Stiftung kann den Verein in idealer Weise ergänzen. Vereine sind gehalten, Spenden, Mitgliedsbeiträge und sonstige Einnahmen zeitnah und unmittelbar für satzungsmäßige Zwecke auszugeben. Die Ansammlung von Kapital für langfristige Projekte ist nur beschränkt möglich. Dieser Beschränkung unterliegt die Stiftung nicht.
Ziele und Aufgaben der Stiftung
Mit der Stiftung wollen wir den berechtigten Sorgen von vielen Eltern, wie es mit der Versorgung und Betreuung ihrer behinderten Kinder später einmal weitergeht und wie deren Lebensqualität gesichert werden kann, Rechnung tragen.
Der Stiftungszweck ist die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung aller Altersstufen und deren Angehöriger, insbesondere auch in der Schaffung und Erhaltung von Wohnraum für Menschen mit geistiger Behinderung.
Generell werden aus den Erträgen der Stiftung alle Aktivitäten des Vereins unterstützt.
Persönliche Fragen, auf die Ihnen die Stiftung eine Antwort anbieten kann:
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- Was wird aus meinem auf Hilfe und Unterstützung angewiesenen Kind, wenn ich einmal nicht mehr kann oder, wenn ich nicht mehr bin?
- Was wird aus unserem zum Teil mühsam erarbeiteten Vermögen im Erbfall?
- Kann ich es sichern und Vorsorge treffen, dass es zum Erhalt und zur Verbesserung der Lebensqualität meines Kindes eingesetzt wird oder wird es teilweise oder ganz vom Sozialhilfeträger vereinnahmt?
So können Sie helfen
Neben den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen ist die Stiftung zur Realisierung ihrer Projekte insbesondere auf private Förderung angewiesen. Dies kann durch Spenden oder Zustiftungen erfolgen. Bei Spenden handelt es sich um Gelder, die im Rahmen des Stiftungszweckes verwendet werden. Bei Zustiftungen (auch in Form von z.B. testamentarischen Hinterlassenschaften, Schenkungen, Geld-Zustiftungen) werden Gelder im Rahmen des Stiftungszweckes angelegt, nur der Ertrag wird zur Erfüllung des Stiftungszweckes verwendet.
Eltern eines behinderten Menschen können durch eine Zustiftung individuelle Verfügungen zur finanziellen Absicherung und zum Wohle ihres behinderten Kindes treffen. Die Stiftung kann als Erbe eingesetzt werden. So kann der Kapitalabfluss an den Sozialhilfeträger vermieden werden.
In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne ausführlicher!
Die den gemeinnützigen Zwecken der Stiftung zufließenden Zustiftungen sind frei von der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Spenden sind steuerlich absetzbar. Spendenbescheinigungen werden selbstverständlich erstellt.
Stiftungsvorstand
Vorsitzender: Oliver Weigel, Oberbürgermeister der Stadt Marktredwitz
stellv. Vorsitzende: Monika Fickentscher
Mitglied: Ute Döhla
Spenden per Überweisung
Sie können Ihre regelmäßige Geldspende oder Ihre Einzelspende auch unter Angabe des gewünschten Projekts und Ihrer Anschrift auf das folgende Konto überweisen:
Spendenkonto der Stiftung:
Stiftung Lebenshilfe Marktredwitz-Selb-Wunsiedel
IBAN: DE40 7802 0070 0361 8235 75
Anschrift
Stiftung Lebenshilfe Marktredwitz-Selb-Wunsiedel
Pfarrhof 6
95615 Marktredwitz
Kontakt
Anke Loos
(Geschäftsführerin)
Pfarrhof 6
95615 Marktredwitz
Telefon: (0 92 31) 66 16 23
Telefax: (0 92 31) 66 16 22
E-Mail:
anke.loos@lebenshilfe-fichtelgebirge.de
Susanne Hilpert
(Geschäftsführerin – in Elternzeit)
Pfarrhof 6
95615 Marktredwitz
Telefon: (0 92 31) 66 16 30
Telefax: (0 92 31) 66 16 33
E-Mail:
susanne.hilpert@lebenshilfe-fichtelgebirge.de